INKASSOBÜRO
MARCO ORMANNS

Gläubigerinformation

*Von einem Schuldner, der eine unstrittige fällige Forderung nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er die Kosten unserer Beauftragung ersetzt.(Ersatzanspruch gemäß § 280 I, II, 286 BGB) Diesen Ersatzanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie gemäß Inkassovertrag und unseren AGB an uns ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Im Falle der Fruchtlosigkeit nach Abschluss der Zwangsvollstreckung fallen für Sie keine Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit  und für die Prozessvertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren an. Lediglich die zu verauslagenden Kosten (wie zb. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, etc.) geben wir an Sie weiter. Für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren berechnen wir je nach Tarif einen Kostenvorschuss in Höhe von 0,00 € - 21,01 € zzgl. MWST. Vorgenannte Kosten werden bei erfolgreicher Zwangsvollstreckung zurückerstattet. Im Inkasso - Businesstarif sind Sie darüber hinaus durch einen Kostenairbag optimal abgesichert, falls sich Ihre Forderung nach Übergabe als strittig erweist.