INKASSOBÜRO
MARCO ORMANNS

Inkasso vom Inkassobüro Marco Ormanns

Seriöser Inkasso und Forderungseinzug seit über 15 Jahren! - Das Inkassobüro Marco Ormanns ist Ihr starker Partner rund um Ihre offenen Außenstände

Inkasso vom Inkassobüro Marco Ormanns bietet Ihnen seriöses Inkasso im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Kostenrisiko. Das Inkassobüro sorgt mit seiner langjährigen Erfahrung im weltweiten Inkasso dafür, dass Ihre Rechnung aufgeht - und nicht die Kalkulation Ihrer säumigen Kunden. Unser Inkasso Büro ist branchenübergreifend tätig und vertritt Unternehmen, freien Berufsgruppen und Privatpersonen beim Forderungseinzug. Durch langjähriges Know - how, rechtlich und betriebswirtschaftlich umfassende Kompetenz sorgen wir für einen erfolgreichen Forderungseinzug. 

Inkassobüro Marco Ormanns - Kompetenz & Erfahrung seit 2003!

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Inkasso bundesweit und im Ausland
  • Inkasso mit überdurchschnittlicher Erfolgsquote
  • Inkasso kostenfrei bei Fruchtlosigkeit der ZV gemäß AGB
  • Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
  • Auslandsinkasso nur 25,00 € zzgl. MWST bei Nichterfolg
  • Juristische Experten mit Zusatzqualifikation u.a. im Mietrecht, Werkvertragsrecht und Medizinrecht
  • Überwachung von titulierten Forderungen auf Erfolgsbasis
  • Wir bearbeiten auch Kleinforderungen und Einzelaufträge


Inkasso und Forderungsmanagement mit überdurchschnittlicher Erfolgsquote!

Inkasso mit hoher Erfolgsquote!

Das Inkassobüro Marco Ormanns sorgt für einen schnellen Einzug Ihrer offenen Forderungen ohne langwierige Prozesse. Durch unsere effektiven Inkasso - Lösungen erreichen wir in ca. 75 % der Fälle einen schnellen Ausgleich Ihrer offenen Forderungen. Bei uns sind Sie in allen Phasen des Inkasso - Verfahrens optimal abgesichert. Gerade bei regelmäßigen Forderungsvolumen oder hohen Streitwerten werfen Sie bei uns kein gutes Geld schlechtem hinterher. mehr »


Inkasso Kundenservice

Inkasso - Kundenservice
Unverbindliche kostenfreie Beratung!

Sie haben noch Fragen zu unseren Inkasso - Dienstleistungen? Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich rund um Ihre offenen Außenstände. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular.

(+49)2166-9906512

Kontaktformular für Ihre Anfrage »


Unser Inkassounternehmen

Unser Inkassounternehmen ist seit dem Jahr 2003 zugelassenes Inkassounternehmen und Mitglied im Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände und Rechtsdienstleister e.V. sowie Mitglied im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. Als seriöses Inkassounternehmen verpflichten wir uns zu einer gründlichen rechtlichen Prüfung der übergebenen Forderungen. Anschließend bemühen wir uns um einen fairen Interessensausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner. Als langjähriges Mitglied unseres Berufsverbandes fühlen wir uns zu einer gewissenhaften Berufsausübung nach höchsten Qualitätsstandards verpflichtet. Wir stehen für ein zuverlässiges Inkasso und Forderungsmanagement mit hoher Kompetenz und intensiver Kundenbeziehung.


Inkasso News

Nachfolgend informieren wir Sie über News und wichtige Fristen zum Thema Inkasso.

Inkasso - News
Inkasso - News:

Inkasso - News


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01.06.2023

Prüfen Sie schon jetzt Ihre Forderungen auf die zum 31.12.2023 anstehende Verjährung.

Zum 31.12.2023 droht die Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2020. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es in der Regel nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Wurden zum Beispiel Leistungen aus einem BGB - Werkvertrag zum 15.11.2020 erbracht und förmlich abgenommen aber erst am 15.01.2021 in Rechnung gestellt droht auch für diese Forderung die Forderungsverjährung. Beim vorgenannten Beispiel ist die Forderung bereits im Jahr 2020 entstanden. Aus diesem Grund macht es Sinn auch Rechnungen aus dem Jahr 2021 und ggf. später auf anstehende Forderungsverjährung zu überprüfen. Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema erspart dem Gläubiger unter Umständen unnötige Gerichtskosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Forderungen, die in der Regel bis Mitte November zum Forderungseinzug an das Inkassobüro Marco Ormanns übertragen werden, können noch im Rahmen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens bearbeitet werden. In der Regel werden ca. 70% dieser Vorgänge außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen, sodass hier erst gar keine Gerichtskosten für den Forderungsgläubiger anfallen. Forderungen, die erst kurz vor Eintritt der Verjährung an das Inkassounternehmen übergeben werden können, nicht mehr im Rahmen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens bearbeitet werden. In diesen Fällen unterbricht nur der kostenpflichtige gerichtliche Mahnbescheidsantrag die Verjährung.



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